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   BGH, 04.11.2021 - V ZR 106/21   

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https://dejure.org/2021,46784
BGH, 04.11.2021 - V ZR 106/21 (https://dejure.org/2021,46784)
BGH, Entscheidung vom 04.11.2021 - V ZR 106/21 (https://dejure.org/2021,46784)
BGH, Entscheidung vom 04. November 2021 - V ZR 106/21 (https://dejure.org/2021,46784)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9b WoEigG, § 48 Abs 5 WoEigG
    Störungsabwehrklage eines Wohnungseigentümers: Prozessführungsbefugnis in Übergangsfällen nach Gesetzesänderung

  • Wolters Kluwer

    Prozessführungsbefugnis eines Wohnungseigentümers für die geltend gemachten Unterlassungsansprüche bzgl. Störung des gemeinschaftlichen Eigentums

  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verband zieht Prozess an sich: Wirksamkeit des Beschlusses irrelevant!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verwaltererklärung in Altverfahren wegen Störungsbeseitigungsansprüchen (IMR 2022, 1009)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Störung des gemeinschaftlichen Eigentums: Altkläger und Prozessführungsbefugnis! (IMR 2022, 29)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 522
  • NZM 2021, 933
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.05.2021 - V ZR 299/19

    Auswirkungen von § 9a Abs. 2 WEG auf die Prozessführungsbefugnis eines

    Auszug aus BGH, 04.11.2021 - V ZR 106/21
    Daher könnte es entscheidend darauf ankommen, ob die Klägerin auf der Grundlage der Ausführungen des Senats in seinem Urteil vom 7. Mai 2021 (V ZR 299/19, NZM 2021, 561) im Hinblick auf die Störung des gemeinschaftlichen Eigentums weiterhin ausübungsbefugt (also prozessführungsbefugt und aktivlegitimiert) ist.

    Dabei hat der Senat ausdrücklich und unmissverständlich hervorgehoben, dass es insoweit auf die Wirksamkeit der Entscheidungsbildung der Wohnungseigentümer im Innenverhältnis, insbesondere die Wirksamkeit eines dazu gefassten Beschlusses, nicht ankommt (Urteil vom 7. Mai 2021 - V ZR 299/19, aaO Rn. 24; unzutreffend daher Mediger, NZM 2021, 489, 498; ders., NJW 2021, 3104, 3105; Elzer, ZMR 2021, 717, 719 f.).

  • AG Hamburg-St. Georg, 03.12.2021 - 980a C 36/21

    Beseitigung von Müllbehältern

    a) Der Kläger ist zur Geltendmachung des in Rede stehenden Anspruchs prozessführungsbefugt bzw. aktivlegitimiert (dazu BGH, Beschl. v. 4.11.2021 - V ZR 106/21, BeckRS 2021, 35113).
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